Unzulässige Kürzung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bei befristet beschäftigten Lehrkräften
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Länder-Tariftelegramm 9. Dezember 2010
Der Tarifvertrag der Länder TV-L enthält zur Jahressonderzahlung eine unklare Regelung. Sie führt dazu, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Laufe des Jahres mehrere Fristverträge hatten, die Jahressonderzahlung zum 1.12.2010 nur auf Basis des letzten Vertrages bekommen.
Beispiel 1:
Einstellung in den Schuldienst im August 2009 mit einem Fristvertrag bis zum Unterrichtsende im Juli 2010, erneuter Fristvertrag ab August 2010 wieder für ein Schuljahr.