Gehaltserhöhung auf Grund einer Ernennung

Besoldungsgruppen A9 bis A13

von Sybille Plomer*

Wie jedes Jahr werden die Regierungen ermächtigt, bestimmte Lehrkräfte zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Genuss einer Gehaltserhöhung zu bringen.

Voraussetzung dafür ist für alle Lehrkräfte eine bestimmte Bewertungsstufe in der letzten dienstlichen Beurteilung und eine bestimmte Anzahl von Dienstjahren. Erhebungs­stichtag ist der 31.Dezember 2011.

Die Dienstjahre werden ab der Verbeamtung gerechnet. Das gilt für alle Berufsgruppen.

Das bedeutet konkret:

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Besoldungstabellen Bayern ab 2012

Besoldungsrunde 2011

Im Frühjahr 2011 ist die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder zu Ende gegangen. Das Ergebnis war ein Festbetrag von 360 Euro für die Monate Januar bis März und ab 1. April 2011 eine Erhöhung von 1,5 Prozent sowie eine weitere Erhöhung um 1,9 Prozent plus 17 Euro Sockelbetrag zum 1.1.2012.

Für die Beamtinnen und Beamten hatte der DGB Bayern eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung gefordert. Dies wurde von der Staatsregierung abgelehnt. Allerdings konnten der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften durch ihren beharrlichen Einsatz erreichen, dass die Gesamterhöhung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird – wenn auch zeitlich verzögert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1.1.2012 die Besoldung um 1,9 Prozent und einen Sockelbetrag von 17 Euro angehoben wird. Die Erhöhung um 1,5 Prozent vom April 2011 soll allerdings erst zum 1. November 2012 umgesetzt werden.

Damit sind die Beamtinnen und Beamten 2011 leer ausgegangen und haben erneut einen großen Sparbeitrag für den Haushalt geleistet. Sie fühlen sich mit Recht als haushaltspolitische Manövriermasse. Verstärkt wird dieser Eindruck durch das Argument der Politik, dass die Arbeitszeit im August 2012 und 2013 um jeweils eine Stunde auf 40 Stunden in der Woche zurückgeführt wird. Diese Gegenrechnung ist verkehrt, denn die vorausgegangene Arbeitszeiterhöhung erfolgte ohne jeden Gehaltsausgleich und war deshalb eine jahrelanges „Sparbuch“ für den Freistaat.

Download der Besoldungstabellen 2012

 

Große Tarifkommission der GEW eröffnet Forderungsdiskussion zur Tarifrunde 2012 (Bund und Kommunen)

+++ Tariftelegramm TVöD +++ Tariftelegramm TVöD +++ Tariftelegramm TVöD +++

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

In ihrer Sitzung am 29. November 2011 hat die Große Tarifkommission (GTK) der GEW die Mitgliederdiskussion zu den Tarifforderungen für die anstehende Tarifrunde eröffnet. Die GTK sprach sich einstimmig dafür aus, die TVöD-Entgelttabellen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dem 29. Februar 2012, zu kündigen. Die Tarifrunde beginnt dann mit dem Verhandlungsauftakt unmittelbar am 1. März.

Jetzt sind die Mitglieder gefragt. Nach eingehender Diskussion der wirtschaftlichen und tarifpolitischen Lage sowie der eigenen Durchsetzungsfähigkeit empfiehlt die GTK für die Mitgliederdiskussion, sich auf eine Forderung nach einer prozentualen Gehaltserhöhung von etwa 7 Prozent zu konzentrieren. Statt weitere Forderungen ins Spiel zu bringen, sind die Untergliederungen der GEW aufgerufen, die Mobilisierungsfähigkeit dieser Forderung zu diskutieren und ihre eigene Kampfkraft realistisch einzuschätzen.

Auf Basis der Rückmeldungen der Untergliederungen beschließen die GTK und der Koordinierungsvorstand am 6. Februar über die Forderungen der GEW. In Kenntnis unseres Beschlusses legt dann die ver.di-Bundestarifkommission öD die gemeinsamen Forderungen fest.

Frankfurt am Main, 1. Dezember 2011

Ilse Schaad
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt

DGB Bayern kritisiert Beschluss zur Beamtenbesoldung: „Ohrfeige für die Beschäftigten“

DGB-Chef Jena setzt auf Gerechtigkeitssinn der Abgeordneten

Mitteilung: DGB Bayern

Der DGB Bayern, Spitzenorganisation für die bayerischen Beamtinnen und Beamten, kritisiert den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung bei seiner Finanzklausur zu den Beamtenbezügen scharf. "Es war viel Druck seitens des DGB und seiner Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nötig, bis die Staatsregierung überhaupt begriffen hat, dass sie nicht darum herumkommt, die Besoldung ihrer Beamten zu erhöhen. Die jetzt beschlossene Erhöhung der Besoldung in zwei Schritten kommt allerdings zu langsam und fällt zu niedrig aus. Dieser Beschluss ist eine Ohrfeige für die Beschäftigten", sagt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern.

Laut Staatsregierung sollen die Beamten nach einer Nullrunde in 2011 ab 1. Januar 2012 1,9 % und  ab 1. November 2012 nochmals 1,5 % mehr Geld erhalten. "Damit kommt die Besoldungserhöhung über ein Jahr später als bei den angestellten Beschäftigten des Freistaats und fällt zudem geringer aus. Die Bayerische Staatsregierung verlässt damit den erprobten und kooperativen Weg der Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten", sagt Jena. "Die schwarz-gelbe Koalition preist ihre eigenen Beschlüsse als 'beispielhafte Finanzpolitik', für mich ist das eine beispiellose Personalpolitik. Nachdem sich die Staatsregierung offenbar dafür entschieden hat, als unfairer Arbeitgeber zu agieren, setzen wir nun auf den Gerechtigkeitssinn der Landtagsabgeordneten, die ja 2011 für sich selbst eine Diätenerhöhung um 3,5 % beschlossen haben."

Quelle: PM Nr. 45 v. 21.11.2011 – DGB Bayern – www.bayern.dgb.de

siehe auch die Mitteilung der SPD zum Thema

Neues Eingruppierungsrecht der Länder

Tariftelegramm +++ Tariftelegramm +++ Tariftelegramm

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Das neue Eingruppierungsrecht im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder steht. Viel hat sich nicht geändert. Verbesserungen gibt es für Beschäftigte, die in die Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert sind und die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen Bewährungszeit in die höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären. Im Organisationsbereich der GEW betrifft dies den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder. So sind z.B. die Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung in normaler Tätigkeit nicht mehr in die Entgeltgruppe 3, sondern in die Entgeltgruppe 5 – einschließlich Stufe 6 – eingruppiert. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung kommen in die Entgeltgruppe 8. Ab 1. Januar 2012 gibt es auch in bestimmten Bereichen wieder Zulagen (z.B. auch die Heimzulage).

Lehrkräfte bleiben weiterhin ausgenommen! In Hessen müssen gesonderte Verhandlungen geführt werden.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2012 unmittelbar für die ab diesem Tag neu eingestellten Beschäftigten in Kraft. Die anderen Beschäftigten können entscheiden, ob sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben wollen oder auf Antrag in das neue Eingruppierungsrecht wechseln möchten. Diese Entscheidung kann noch bis zum 31. Dezember 2012 getroffen werden. Ob es sinnvoll ist, in das neue Eingruppierungsrecht zu wechseln, muss anhand der individuellen Entgeltentwicklung geklärt werden. Die GEW wird hierzu für ihre Untergliederungen Schulungen durchführen, um ihre Mitglieder vor Ort sachkundig zu beraten.

Berlin, 16. November 2011
Ilse Schaad
Peter Jonas

GEW-Hauptvorstand
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt

Gleiche Bezahlung für Lehrkräfte – auf höherem Niveau

Wir wagen den Blick über den Zaun in andere Bundesländer. Die GEW NRW fordert:

Eklatante Benachteiligung aufheben!

Mitteilung: GEW NRW

Die GEW fordert, dass künftig Lehrkräfte an Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I auf dem gleichen, höheren, Niveau wie die Lehrkräfte an Gymnasien und Berufskollegs besoldet werden. Im gleichen Zug muss – so die weitere Forderung der Gewerkschaft – eine Angleichung der unterschiedlichen Besoldung für verbeamtete Lehrkräfte auch zu vergleichbarer Bezahlung der 30.000 Tarifbeschäftigten an den Schulen des Landes führen.

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TVL: Besitzstände verlängert

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Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Mit dem TV-L wurden zum 1. November 2006 die Bewährungsaufstiege und die Vergütungsgruppenzulagen, die nach einer bestimmten Bewährungszeit zustanden, abgeschafft. Allerdings gibt es für übergeleitete Beschäftigte, die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O erst nach Inkrafttreten des TV-L im Zuge eines Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstiegs in die nächsthöhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären oder eine Vergütungsgruppenzulage erhalten hätten, Besitzstandsleistungen. … weiter

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