Bildungsgewerkschaft GEW Bayern: Warnstreiks verdeutlichen Forderungen in der Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst der Länder

Mitteilung: GEW Landesverband Bayern

München. – Bei bayernweiten Streik-Aktionen der Bildungsgewerkschaft GEW zeigten zahlreiche Beschäftigte aus Hochschulen und Schulen des Freistaats ihren deutlichen Unmut über die Tarif-, Besoldungs- und Beschäftigungspolitik der Länderfinanzminister in der aktuellen TV-L-Tarifauseinandersetzung. Weiterlesen

Erwachsenenbildung im Staatshaushalt: Bildung für 2,46 Euro

Bildungsgewerkschaft GEW übt heftige Kritik wegen zu geringer Mittel für Weiterbildung

Mitteilung: GEW Bayern

Deutlich mehr Geld für die bayerische Erwachsenenbildung fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Fördermittel im Staatshaushalt für 2017 und 2018 sind nach Ansicht der Gewerkschaft viel zu niedrig.

„Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern“ – so steht es in der Bayerischen Verfassung. Für die Jahre 2017 und 2018 hat der Landtag am Mittwoch dafür jeweils 26,1 Millionen Euro bewilligt. Das Geld geht an die Kommunen für ihre Volkshochschulen und an die Bildungswerke der Kirchen und Verbände. Immerhin eine Steigerung um 4,4 Millionen im Vergleich zu 2016, aber nur 2,46 Euro im Jahr für jeden Erwachsenen in Bayern. „So lässt sich lebenslanges Lernen nicht ausreichend finanzieren.“ meint der Landesvorsitzende der GEW, Anton Salzbrunn, und weiter „Da helfen auch keine Sonntagsreden von der Bedeutung der Weiterbildung. Wenn es zum Schwur kommt, völlig unzureichende Mittel im Haushalt zu beschließen, bedeutet nur: Was schert mich mein Geschwätz vom Sonntag!“ Weiterlesen

JA zu A 13 – weil Grund- und MittelschullehrerInnen es verdienen!

Mitteilung: GEW Bayern

Die Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern ruft für Donnerstag, den 15. Dezember 2016 zu einer Kundgebung unter dem Motto „Ja zu A 13 – weil Grund- und Mittelschullehrer*innen es verdienen“ vor dem Bayerischen Kultusministerium auf.

Die Vorsitzende der Landesfachgruppe für Grund- und Mittelschulen der GEW Bayern, Ruth Brenner erklärt, worum es geht:
„Der Großteil der Grund- und Mittelschullehrer*innen wird in Bayern als Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A12 bezahlt. Damit verdienen sie weniger als ihre Kolleg*innen an anderen Schulformen, die meist nach A13 oder höher bezahlt werden. Dabei sind nicht nur die Dauer des Studiums und die fachlichen Anforderungen an Grund- und Mittelschullehrkräfte gleichwertig, auch der Vergleich von Aus- und Weiterbildung sowie Verantwortung und Leistung zeigt die Gleichwertigkeit der Tätigkeiten an den Schulen.“ Weiterlesen

Funktionslose Beförderungen im Grund-, Mittel- und Förderschulbereich – Kampagne des BLLV gegen die GEW

GEW-Logo_2015_55Offensichtlich will der BLLV im Vorfeld der Personalratswahlen 2016 Stimmung gegen die GEW machen

Das Kultusministerium änderte die Kriterien für funktionslose Beförderungen an Grund- und Mittelschulen (A 12 -> A 12 AZ bzw. A 12 AZ -> A 13), an Förderschulen (A 13 -> A 13 AZ) sowie für Fachlehrer*innen (A 10 -> A 11):
Das Dienstalter hat keine Bedeutung mehr, es zählt nur noch die Dienstliche Beurteilung (das Gesamtprädikat in Verbindung mit sogenannten Superkriterien).

Der BLLV behauptet nun, diese neuen Beurteilungskriterien seien auf Klagen der GEW aus dem Jahre 2009 (!) zurückzuführen! Das ist schlicht falsch! … die Widerlegung der BLLV-Kampagne lesen (1 DIN A4-Seite, 1 MB, pdf-Datei)


 

Freistellungsjahr für Funktionsinhaber

Bis zum 31.12.2014 konnten Funktionsinhaber an staatlichen Schulen in Bayern (z.B. Rektoren) kein „Sabbatjahr“ beantragen. Seit 1.1.2015 gilt eine neue Regelung:

Eine Teilnahme am Freistellungsmodell ist nun möglich, wenn die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand (*) erfolgt. Die Antragsfrist 2015 für Beschäftigte an staatlichen Schulen (Funktionsinhaber) war bis 1.2.2015 terminiert. Die Frage der Fristeinhaltung sollte wohlwollend gehandhabt werden.
(Quelle: KMS v. 5.12.2014)

Für die Antragsfrist 2016 muss ein neues KMS abgewartet werden. Wir empfehlen, die KMS ab dem neuen Schuljahr 2015/16 genau zu verfolgen, um keine Fristen und ev. neue Regelungen zu verpassen.


(*) Hinweis zum Antragsruhestand ab 64: Laut KMS vom 2.5.2019 (kultusministerielles Schreiben Bayern) gilt bis auf Weiteres für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, dass der Antrag auf vorzeitige Ruhestandsversetzung zum Ende des Schulhalbjahres grundsätzlich nicht mehr genehmigt wird, sondern nur zum Schuljahresende.

Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte der Länder – Übertragung der Gehaltserhöhungen für bayerische Beamte

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Hinweis: Die Gehaltserhöhungen werden in Bayern (ebenso angekündigt für Hamburg und Rheinland-Pfalz) für die Beamten übernommen. Für Bayern gilt: 2,1 % im Juni ’15 rückwirkend ab 1.3.15 und 2,3 % am 1.3.16 (mindestens jedoch 75 €)

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Passabler Lohnabschluss erreicht, VBL-Leistungen verteidigt, VBL-Beiträge steigen, L-EGO weiter kampffähig – so lässt sich das Tarifergebnis zusammenfassen, das in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) erreicht wurde. Weiterlesen

Über 15.000 GEW-Mitglieder bei Warnstreiks

telegramm.gif+++ GEW-Tariftelegramm Länder +++ GEW-Tariftelegramm Länder +++

Nachdem die zweite Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder am 27. Februar ohne Ergebnis geendet hatte, hat die GEW ihre Mitglieder im Bereich des Länder-Tarifvertrags (TV-L) bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen. Bereits in den ersten vier Tagen sind über 15.000 Lehrkräfte, Hochschulbeschäftigte sowie sozialpädagogische Beschäftigte diesem Aufruf gefolgt. Sie wehrten sich gegen die Provokation der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde, den angestellten Lehrkräften einen Tarifvertrag diktieren zu wollen. Gleichzeitig wiesen sie den Vorstoß der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nach Einschnitten in die Betriebsrente strikt zurück. Sie fordern eine Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent ohne Vorbedingungen.

Streikschwerpunkte waren Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Ab dem 11. März sind in allen Bundesländern weitere Warnstreiks geplant. Die dritte und letzte Verhandlungsrunde findet am 16./17. März in Potsdam statt. GEW-Verhandlungsführer Andreas Gehrke forderte die Arbeitgeber anlässlich der Warnstreiks auf, dann endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.

Weitere aktuelle Informationen zu den Verhandlungen und den GEW-Aktionen: www.gew-tarifrunde.de

Frankfurt, den 6. März 2015
GEW-Hauptvorstand

www.gew.de

Provokation: TdL will Lehrkräfte-Entgeltordnung einseitig diktieren

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Als Provokation bezeichnete GEW-Verhandlungsführer Andreas Gehrke den Versuch der TdL, beim Thema Lehrkräfte-Eingruppierung ihren Entwurf einseitig zu diktieren, ohne auf die GEW-Forderungen einzugehen und über unterschiedliche Vorstellungen zu verhandeln.

In der zweiten Verhandlungsrunde für die Tarifbeschäftigten der Länder haben die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Arbeitgeber erneut kein Angebot zur Gehaltssteigerung vorgelegt. Sie fordern weiterhin, dass die Gewerkschaften sich zuvor Eingriffen in die betriebliche Altersversorgung zustimmen. Weiterlesen

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