GEW Bayern zur Erweiterung der Notbetreuung

Wir brauchen mehr Zeit, mehr Material und vielleicht erst einmal einen modellhaften Einstieg bei wenigen Trägern!

Mitteilung: GEW Bayern

Ab kommenden Montag soll die Notbetreuung in Kitas, Krippen, Horten, SVE (schulvorbereitende Einrichtungen – die Kitas der Behindertenhilfe) und HPT (Heilpädagogische Tagesstätten) erweitert werden. Es gibt keinerlei Vorerfahrung, daher muss die Ausweitung der Notbetreuung besser vorbereitet werden. Der Gesundheitsschutz der Kolleg*innen und der Infektionsschutz der Kinder muss an erster Stelle stehen, im Interesse aller Bürger*innen. Weiterlesen

„Arbeitszeitgesetz darf nicht ausgehebelt werden“

Bildungsgewerkschaft GEW zur geplanten Änderung des Gesetzes

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt generell das zügige Aufspannen eines Rettungsschirms in der Corona-Krise. Sie lehnt aber die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ab. „Politik darf jetzt gesellschaftliche Grundwerte und -überzeugungen nicht in Frage stellen. Diese zeigen ihren wahren Wert erst in der Krise“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf die Entscheidungen im Bundesrat am Freitag. Zur Bewältigung der Corona-Krise müsse flexibles Handeln auf allen Ebenen ermöglicht werden, dabei sei jedoch stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. „Den Schutz für die Beschäftigten abzubauen, die die Gesellschaft schützen und dafür arbeiten, dass andere Menschen versorgt werden, ist der falsche Weg“, hob die GEW-Vorsitzende hervor. Weiterlesen

Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol

Mitteilung: Bayerische Staatsregierung

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.

Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

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Corona-Virus: Was Beschäftigte wissen müssen

Der DGB-Rechtsschutz hat Antworten auf diverse Fragen von ArbeitnehmerInnen zum Umgang mit dem Corona-Virus gegeben – vom Recht ev. zuhause zu bleiben wg. der Betreuung der eigenen Kinder, bis hin zu Krankheitsfragen durch den Arbeitgeber, dem Lohnanspruch im Quarantänefall bis hin zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln u.a.mehr. Sehr interessant!

=> zur Seite der DGB Rechtsschutz


=> Überblick über alle Veröffentlichungen zum Corona-Vorus hier im Magazin

Corona-Virus: Hintergrundinformationen für Kindertageseinrichtungen

In Newsletter Nr. 322 (Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung) hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kitas veröffentlicht. Im Newsletter 323 gab es eine Aktualisierung der Empfehlungen zum Coronavirus.

=> Download des Newsletters 322 (pdf-Datei)

=> neuere und ältere Newsletter können hier heruntergeladen werden (Mitte der Seite, Überschrift „Allgemeines zur Kinderbetreuung“) – Stand am 13.3.2020: Newsletter 329!


=> Überblick über alle Veröffentlichungen zum Corona-Vorus hier im Magazin

„Diese Rechte hast Du beim Abschlusszeugnis nach der Ausbildung“

Die IG Metall Jugend hat zusammengefasst, was im Abschlusszeugnis nach der Berufsausbildung – ausgestellt vom Unternehmen – zu stehen bzw. nicht zu stehen hat, welche Korrekturen man einfordern kann und wie das Zeugnis bei Arbeitgeberwechsel aussieht:

Diese Rechte hast Du beim Abschlusszeugnis nach der Ausbildung
Nach bestandener Ausbildungsprüfung steht Dir ein Abschlusszeugnis zu. Was dort drinstehen muss und worauf es ankommt, liest Du hier.
Den ganzen Text lesen

Asylrecht in Deutschland: fragmentiert, unübersichtlich, durchlöchert

Bericht: Georg-August-Universität Göttingen

Der Forschungsbericht „Refugee Protection in Germany“ des EU-Projekts „Multilevel Governance of Migration (RESPOND)“ zeichnet ein düsteres Bild des Menschenrechtsschutzes für Asylsuchende in Deutschland. Die Autorinnen und Autoren sprechen unter anderem von einem „differentiellen Ausschluss“ immer größerer Gruppen aus dem deutschen Asylrecht auf der Grundlage mehr oder weniger willkürlicher Kriterien. … weiter

Direktdownload: Deutsche Zusammenfassung des Berichts »Refugee Protection in Germany«, pdf-Datei, 56 KB


Quelle:
www.idw-online.de
www.uni-goettingen.de

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