Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ausschluss vom Unterricht wegen Verletzung der Maskenpflicht in der Schule rechtswidrig
Mitteilung: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Zwei Schüler eines Gymnasiums am Niederrhein sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am heutigen Tag im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Den gleichzeitig gestellten Antrag der Schüler, ihnen betreffend die Maskenpflicht vorläufig eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, lehnte das Gericht jedoch ab. Weiterlesen