Ganztagsschule – „Endlich Nägel mit Köpfen machen“

Bildungsgewerkschaft GEW zum gestoppten Gesetz für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz für Kinder im Grundschulalter

Bericht: GEW

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Entscheidung des Bundesrates vom vergangenen Freitag, das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz für Kinder im Grundschulalter zu stoppen, scharf kritisiert. „Es ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, jetzt den Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz für alle Grundschulkinder zu sichern“, erklärte Anja Bensinger-Stolze, Leiterin des Organisationsbereichs Schule. Die Corona-Pandemie habe einmal mehr deutlich gemacht, dass der Bildungserfolg immer noch vom Elternhaus abhängig sei. „Wir erwarten, dass die Politik jetzt handelt und der Vermittlungsausschuss des Bundestages für die Kinder zu einer guten Lösung kommt.“ Bund und Länder stünden in der Pflicht, „endlich Nägel mit Köpfen zu machen!“ Die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen könne nur gelingen, wenn der Bund Länder und Kommunen verlässlich finanziell unterstütze. Weiterlesen

„Versetzung nach einem Wunsch zur Maskenpause“

Auf der Seite von www.dgbrechtsschutz.de haben wir den Bericht über das Urteil des Arbeitsgerichts  Herne vom 06. Mai 2021 – 4 Ca 2437/20 (Autor: Michael Mey) gefunden:

Versetzung nach einem Wunsch zur Maskenpause
In vielen Betrieben besteht die Pflicht, auch während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Beschäftigte empfinden die Maske oft als lästige Pflicht. Aber darf der Chef eine Versetzung aussprechen, wenn Beschäftigte eine Maskenpause verlangen? Den ganzen Bericht lesen

 

Bundesweiter Aufruf an Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in der Schule gestartet

Bericht: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht sexuelle Gewalt im Bereich Schule. Sie ruft erwachsene Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen auf, von ihren Erfahrungen zu berichten.

„Werden Sie los, was Sie nicht loslässt. Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen!“ Mit dieser Botschaft will die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Menschen erreichen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt in der Schule erlebt haben. Auch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, wie Angehörige, Freunde oder Lehrerinnen und Lehrer, die von sexuellem Kindesmissbrauch in der Schule berichten können, sind aufgerufen, sich zu melden und von ihren Erfahrungen zu berichten. Weiterlesen

Studierende sind auch Menschen – BAföG muss die Existenz sichern

BAföG-Revisionsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht von Kundgebung begleitet

Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Am morgigen Donnerstag, dem 20. Mai 2021, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revisionsverhandlung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geführt. Der Streitgegenstand ist die Verfassungsmäßigkeit der Höhe von BAföG Leistungen für Studierende. Die Seite der studentischen Klägerin argumentiert, dass sich unter anderem aus dem Vergleich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein zu geringer BAföG Bedarf für Studierende ergibt. Damit sei dies verfassungswidrig.

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die Studierendenräte (StuRä) der Universität sowie der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig befürworten die Klage und begleiten den Prozess. Im Zuge der Verhandlung und im Rahmen der bundesweiten Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern“ organisieren die studentischen Vertretungen eine Kundgebung vor dem Gericht.

Carlotta Kühnemann, Vorstandsmitglied des fzs, erklärt: „Wir unterstützen das Ziel und die Argumentation der Klägerin. Dass das BAföG als Studienfinanzierung existenzsichernd sein muss, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist ein Armutszeugnis der vergangenen Bundesregierungen, dass eine solche Klage überhaupt beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden muss. Dementsprechend wollen wir mit der Kampagne ’50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern‘ die Politik endlich zum Handeln bringen.“

Sabine Giese, Sprecher*in der KSS sowie des StuRa der HTWK Leipzig, ergänzt: „Damit das BAföG die Existenz sichert, müssen dringend die Bedarfssätze angepasst werden. Beispielsweise in Leipzig reicht die Wohnpauschale von 325 Euro bei den wenigsten Studierenden tatsächlich für die Miete. Wir brauchen außerdem eine Rückkehr zum Vollzuschuss, eine elternunabhängige Förderung und Unabhängigkeit von Alter, Aufenthaltsstatus oder Regelstudienzeit. Damit kann das historische Tief
der Empfänger*innenquote von gerade einmal elf Prozent auch wieder steigen.“

Eine größere Ansammlung möchten die studentischen Vertreter*innen jedoch vermeiden: „Die Kundgebung ist aufgrund der anhaltenden Pandemie mit möglichst wenig Menschen und großen Abständen geplant. Die teilnehmenden Studierendenvertreter*innen symbolisieren die zahlreichen Studierenden ohne BAföG Anspruch, die eine solide Studienfinanzierung jedoch dringend nötig hätten. Gerade mit den Erfahrungen der Pandemie und der bevorstehenden Bundestagswahl ist die Reform des BAföG aus studentischer Sicht unumgänglich.“, fasst Nico Eisbrenner, Referent für
Hochschulpolitik des StuRa der Uni Leipzig, zusammen.


19.5.2021
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Iris Kimizoglu, Jonathan Dreusch, Paul Klär, Carlotta Kühnemann
– Vorstand –
www.fzs.de

 

Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests rechtmäßig

Mitteilung: Verwaltungsgericht Münster

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 3. Mai 2021 den Eilantrag einer Lehrerin an einer Schule im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen ihre Verpflichtung gewehrt hatte, die Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule bei der Anwendung von Selbsttests auf eine Corona-Infektion anzuleiten und zu beaufsichtigen. Weiterlesen

Die GEW-Grundausstattung – Ratgeber für die Zeit nach der Berufstätigkeit

Hinweise für Rentner*innen, Ruheständler*innen und für alle, die wissen möchten, was da auf sie zukommen kann

  • Ruhestand und Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand, Versorgungsansprüche, Beihilfe
  • Altersteilzeit, Erwerbsminderungsrente, Flexirente, Hinterbliebenenrente, Mütterrente
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung/-vollmacht, Patientenverfügung, Erben und Vererben
  • Adressen – Hilfen – Hinweise 
  • u.a.mehr

Herausgegeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Bayern


Download als pdf-Datei

Bild von Ladislava Vantuchová auf Pixabay; ver.: GEW AN Magazin 

 

Die GEW-Grundausstattung – Ratgeber Schule

Der Personalratswahlkampf in Bayern 2021 läuft an.

GEW-KollegInnen werden aktiv. Statt Info-Veranstaltungen wird in Corona-Zeiten gebastelt: eine Box mit Rot- und Bleistiften inkl. Tragetasachen samt Flyer, Block und Schulratgeber im Lehrerzimmer – die GEW-Grundausstattung – gesehen in drei Lehrerzimmmern.
Fotos: Ruth Hess, Thomas Köder


Wer den Ratgeber in der Schule nicht vorfindet, kann ihn hier downloaden:

Download Ratgeber Schule als pdf-Datei

Keine Kündigung wegen Kirchenaustritts

Eine evangelische Kirchengemeinde darf dem Koch in einer ihrer Kindertagesstätten nicht kündigen, nur weil er aus der Kirche ausgetreten ist.

Der Fall: Der Arbeitnehmer ist als Koch in einer Kita der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart seit 1995 beschäftigt. Nachdem die Kirchengemeinde erfahren hatte, dass der Arbeitnehmer aus der evangelischen Landeskirche ausgetreten war, kündigte sie ihm fristlos. Mit dem Kirchenaustritt habe der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen. Der Koch sieht seinen Kontakt mit den Kindern auf die Ausgabe von Getränken beschränkt. Auch mit dem pädagogischen Personal in der Kita habe er nur alle zwei Wochen in einer Teamsitzung Kontakt gehabt. Dort sei es um rein organisatorische Probleme gegangen. Die gegen die Kündigung erhobene Klage hatte Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht: Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam. Bei einem Mitarbeiter im Küchendienst stellt die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an den Arbeitnehmer dar. Die von der Kirchengemeinde beanspruchte Loyalitätspflicht und die hierauf beruhende Kündigung knüpften darüber hinaus unmittelbar benachteiligend an dem Diskriminierungsmerkmal „Religion“ an und sind demnach unwirksam. Auch wenn der Kirchenaustritt nach dem Kirchenrecht zu den schwersten Vergehen gegen die Religion und die Einheit der Kirche gehört, wird man diesen Loyalitätsverstoß angesichts der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers nicht als schuldhaft ansehen können.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Urteil vom 10. Februar 2021 – 4 Sa 27/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service April 2021 (www.dgb.de/einblick)
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