Covid-19-Erkrankung kann Dienstunfall sein

Ist ein Lehrer einer erhöhten Ansteckungsgefahr aufgrund hoher Infektionszahlen in seiner Klasse ausgesetzt, so kann eine Covid-19-Erkrankung des Lehrers Dienstunfall sein.

Der Fall: Der Lehrer ist Studiendirektor an einer staatlichen Wirtschaftsschule. Im Zeitraum von Ende November bis Anfang Dezember 2020 wurden dort sowohl zahlreiche Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer positiv auf eine Infektion mit COVID-19 getestet. Infolge der Vielzahl der aufgetretenen Erkrankungsfälle wurde die Schule am 2. Dezember 2020 geschlossen. Am 5. Dezember 2020 wurde beim Lehrer eine COVID-19-Infektion festgestellt. Seine Klage auf Anerkennung seiner Erkrankung als Dienstunfall hatte Erfolg.

Das Verwaltungsgericht: Der Lehrer hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner erstmalig am 5. Dezember 2020 diagnostizierten COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall. Der Lehrer war durch seine Tätigkeit an der staatlichen Wirtschaftsschule im Zeitraum von Ende November bis Anfang Dezember 2020 der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege besonders ausgesetzt. In dem insgesamt aus 30 Personen bestehenden Lehrerkollegium (davon 15 Teilzeitkräfte) wurden im Zeitraum zwischen dem 30. November 2020 und dem 3. Dezember 2020 insgesamt zehn Personen positiv auf COVID-19 getestet. Zu vier dieser Personen hatte der Lehrer dienstlich bedingt längeren unmittelbaren Gesprächskontakt. Weiterhin unterrichtete der Lehrer am 30. November 2020 für einen Zeitraum von fast zwei Stunden in der Klasse 8b, in der 19 von 23 Schülern infiziert waren, und am 1. Dezember 2020 in der Klasse 8a, in der sieben Schüler infiziert waren. Angesichts einer so großen Anzahl infizierter Personen, die sich über den Zeitraum einer Unterrichtseinheit hinweg in einem Klassenzimmer befanden, muss daher selbst bei regelmäßigem Lüften von einem deutlich erhöhten Ansteckungsrisiko ausgegangen werden.

Verwaltungsgericht Würzburg,
Urteil vom 26. Oktober 2021 – W 1 K 21.536


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Februar 2022 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!


siehe dazu auch: Schule: Handreichung zu Covid-19: Dienstunfall – was ist zu tun?

 

Berufsverbotsbetroffene warnen vor neuem Radikalenerlass

Ampelkoalition kündigt „Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Öffentlichen Dienst“ an.

Wir, Betroffene der Berufsverbotspolitik in der Folge des Radikalenerlasses von 1972, haben mit Entsetzen zur Kenntnis genommen, dass im Koalitionsvertrag der neuen Ampelkoalition Passagen enthalten sind, die eine Wiederbelebung eben dieser Berufsverbotepolitik befürchten lassen. Weiterlesen

„In unserem Land passiert gerade Unheil“

Der Epidemiologe und ehemalige Leiter des bayrischen Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner, wurde am 22.11.2021 vom Magazin „Multipolar“ interviewt. Er äußert sich über die gesellschaftliche Spaltung und das Vorgehen der Politik in Zeiten der Corona-Pandemie. Das Interview führte Marcus Klöckner:

„In unserem Land passiert gerade Unheil“
„Ich fürchte um den sozialen Frieden“ – das sagt der Epidemiologe und ehemalige Leiter des bayrischen Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner, mit Blick auf die Ausgrenzung Nichtgeimpfter. Er zeigt sich zutiefst besorgt über die gesellschaftliche Spaltung und das Vorgehen der Politik. „Kontrollen, Strafen, Zwang, Druck, Hetze und Gehässigkeit passen nicht zu medizinischen Maßnahmen“, so Pürner. (…) Das ganze Interview lesen

 

Bei positivem Corona-Test unverzüglich in Isolation

Bayerisches Gesundheitsministerium informiert zum Thema Quarantäne

Das bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest positiv ausfällt, unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben muss. Das gilt auch für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Weiterlesen

Anspruch auf Haushaltshilfe wegen stationärer REHA

Wenn einem Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird Haushaltshilfe geleistet. Dies gilt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.

Hessisches Landessozialgericht,
Urteil vom 22. Juni 2021 – L 2


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service November 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

Hauptpersonalrat ab 2021

Im Hauptpersonalrat in München (Wahlperiode 2021-2026) sitzen drei KollegInnen der GEW:

Ruth Brenner
Förderlehrerin
GEW-Fachgruppe Grund- und Mittelschule
Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Grundschulen und Mittelschulen

Florian Kohl
Sonderpädagoge
GEW-Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe
Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Förderschulen und Schulen für Kranke

Angelika Altenthan
Lehrerin
GEW-Fachgruppe Gymnasien
Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Gymnasien

Kontaktmöglichkeiten sind  auf der Kontaktliste der GEW Ansbach aufgeführt, z.B. die Landesgeschäftsstelle der GEW Bayern anrufen.

 

 

 

 

 
 

Keine rechte Tätowierung für Lehrer

Trägt ein Lehrer eine Tätowierung aus der rechtsextremen Szene, so begründet dieses Verhalten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Denn zur Eignung eines Lehrers gehört auch die Gewähr der Verfassungstreue.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 11. Mai 2021 – 8 Sa 1655/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Juli-August 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

1 9 10 11 12 13 26