Falschbehauptung über Waldorf-Lehrer*innenausbildung: DER SPIEGEL gesteht falsche Berichterstattung ein

Bericht: Freie Hochschule Stuttgart, Seminar für Waldorfpädagogik

Peinliche Schlappe für die Redaktion des Hamburger Nachrichtenmagazins: Sie muss eingestehen, nicht zutreffende Fakten – offensichtlich ohne professionelle Prüfung durch eine journalistische Recherche – berichtet zu haben. Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entgehen, unterwarf sich DER SPIEGEL einer Unterlassungserklärung der Freien Hochschule Stuttgart und des Seminars für Waldorfpädagogik Hamburg. Weiterlesen

Nach Wahlen in Sachsen und Thüringen müssen Menschenrechte auf die Agenda

Mitteilung: Amnesty International

Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen waren von Forderungen nach Einschränkungen des Asylrechts, rassistischen Parolen und queerfeindlichen Attacken geprägt. In der Regierungsbildung müssen sich Parteien jetzt klar zu einer menschenrechtsbasierten Landespolitik bekennen. Zivilgesellschaftliche Initiativen brauchen verstärkt Schutz vor politischen Angriffen.

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt: Weiterlesen

„Größter Rechtsruck unter Jugendlichen und Jungwähler*innen seit 1949“

Deutschlands größtes Schulnetzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage appelliert an alle demokratischen Kräfte: Gemeinsam müssen wir unsere Demokratie schützen!

„Wir erleben den größten Rechtsruck seit 1949. Die Demokratie ist in ihren Grundfesten erschüttert.“ Mit diesen Worten reagiert Sanem Kleff, Direktorin der Bundeskoordination Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, auf die Ergebnisse der gestrigen Landtagswahlen. In Thüringen gaben 32,8, in Sachsen 30,6 Prozent der Wähler*innen ihre Stimme einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei.

Besondere Sorge bereitet der Direktorin des größten Schulnetzwerks Deutschlands mit mehr als 4.500 Schulen, die von drei Millionen Schüler*innen und Pädagog*innen besucht werden, der hohe Anteil von Erstwähler*innen, die ihre Stimme Rechtsextremen gaben. „Mit dieser Wahl ist Rechtsextremismus zu einem massiven Jugendproblem geworden. In Thüringen und Sachsen wählten 37 beziehungsweise 30 Prozent der Erstwähler*innen die AfD. Das ist der dramatischste Rechtsruck unter jungen Menschen, den die Bundesrepublik seit 1949 innerhalb einer Wahlperiode jemals erlebt hat“, so Sanem Kleff. Eine Tendenz, die sich bereits bei den U18-Wahlen in der vorletzten Woche abzeichnete: In der Altersgruppe unter 18 Jahren kam die AfD in Thüringen auf 37,36 Prozent und in Sachsen auf 35,52 Prozent der Stimmen. Weiterlesen

Erklärung von PRO ASYL zum Anschlag von Solingen

Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – PRO ASYL trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen. Islamistische Gewalt greift unsere Werte und unsere Freiheit an. Ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben ist nur miteinander möglich. Der Attentäter von Solingen wollte genau dies verhindern. Weiterlesen

Begründung der einstweiligen Anordnung zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn

Das Bundesverfassungsgericht berichtete:

Am heutigen Tag hat die 1. Kammer des Zweiten Senats die Begründung des am 28. Juni 2024 bekanntgegebenen Beschlusses veröffentlicht, mit dem sie die Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen, des Antragstellers, an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin angewiesen hatte, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken (vgl. Pressemitteilung Nr. 55/2024 vom 28. Juni 2024). Weiterlesen

Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Bundesverfassungsgericht Pressestelle:

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen
ergangen.


30.7.2024
Bundesverfassungsgericht
www.bundesverfassungsgericht.de

 

Diese Rechte haben Auszubildende

DGB-Jugend zum Ausbildungsstart

Es geht los! Das neue Ausbildungsjahr beginnt für viele Jugendliche im August und September. Doch ob Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung? „Du beginnst jetzt deine Ausbildung? Dann solltest du dich auf jeden Fall jetzt schon mit deinen Rechten und Pflichten beschäftigen“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. „Falls es Unklarheiten oder Bedenken gibt, kannst du einfach bei der Gewerkschaft vor Ort nachfragen oder bei ‚Dr. Azubi‘, unserem kostenlosen Online-Beratungstool“.

 

An www.doktor-azubi.de können sich Auszubildende anonym mit ihren Problemen in der Ausbildung wenden, geantwortet wird innerhalb kurzer Zeit. Unterstützung gibt es für die neuen Auszubildenden auch bei den Gewerkschaften. Weiterlesen

GEW Bayern widerspricht „Zwangsexmatrikulationen“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern kritisiert die Entscheidung des Bayerischen Landtags, die Regelungen zur „Zwangsexmatrikulation“ auszuweiten. Das verletzt nicht nur die Hochschulautonomie, sondern kommt auch einem Ausbildungsverbot gleich, gegen das sich die GEW Bayern angesichts der langen Tradition von Berufsverboten in der Bundesrepublik mit aller Kraft zur Wehr setzt. Weiterlesen

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