Götz Eisenbergs Durchhalteprosa 88: Die Kohlengruben-Kanarienvogel-Theorie

 

Götz Eisenbergs Durchhalteprosa 88

 

Die Kohlengruben-Kanarienvogel-Theorie

Die Grenzen des Wachstums. Club of Rome. Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit. Rowohlt Verlag 1973

„Ich habe keine Identität in diesem Land, wenn jüdisches Leben hier nicht geschützt ist.“
(Edgar Selge)

Wenn ich, wie gestern Abend, Bilder von der Weltklimakonferenz und – immer wieder eingeblendet – vom nahenden ökologischen Kollaps sehe, frage ich mich jedes Mal: Wie kann es sein, dass wir seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, wissen, wie es um den Planeten und die Natur bestellt ist, und dennoch nichts oder fast nichts tun, um sie zu retten? Datieren wir unser Wissen auf das Jahr 1972, als der Club of Rome seinen Bericht „Die Grenzen des Wachstums“ vorgelegt hat, hatten wir rund 50 Jahre Zeit, unseren Umgang mit der Natur zu ändern und etwas zu unternehmen.  … weiter
(Hinweis: Der Link führt seit Nummer 66 auf die eigene Seite der durchhalteprosa.de )


Clipart oben links von OpenClipart-Vectors auf Pixabay


Alle bisherigen Texte von Götz Eisenberg im GEW-MAGAZIN

 

Einigung auf die europäische Asylrechtsreform: Lagerhaft statt Kindeswohl

 Mitteilung: terre des hommes

Die internationale Kinderrechtsorganisation terre des hommes ist entsetzt über die heute zwischen dem Rat der europäischen Justiz- und Innenminister*innen, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament getroffene Einigung auf eine Reform zum gemeinsamen europäischen Asylsystem. Die Grenzverfahren bei Minderjährigen, die massive Ausweitung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und die Absenkung essenzieller Verfahrensgarantien schaffen die Grundlage für den Ausverkauf allgemeingültiger Kinderrechte in der EU und damit das Ende des europäischen Wertesystems.

»Mit der heute verkündeten Einigung sind jegliche menschenrechtliche rote Linien in der EU überschritten. In Brüssel wurde dabei auch über das Schicksal hunderttausender vor Verfolgung und Krieg geflüchteter Kinder und Jugendlicher entschieden. Vielen der Kinder und Jugendlichen droht nun ein Leben hinter Stacheldraht in isolierten Haftzentren, Machtlosigkeit gegenüber behördlichen Entscheidungen und die Gefahr von Rückführungen in Länder, die für sie in der Realität nicht sicher sind. Besonders schockierend ist, dass es keinerlei Ausnahmen vom Grenzverfahren für Familien mit Kindern jeglichen Alters geben wird. Grenzverfahren unter Haft oder haftähnlichen Bedingungen sind und bleiben höchst kinderrechtswidrig. Doch dass Kinder Rechte haben, scheint in der EU keine Rolle mehr zu spielen. Wir sind enttäuscht und fassungslos, dass die Bundesregierung und die EU diesen historischen Bruch mit den Kinderrechten und damit die Abkehr von Menschlichkeit in der EU mitträgt«, sagt Sophia Eckert, Migrations- und Rechtsexpertin bei terre des hommes.

Nach den terre des hommes bekannten Reformvorschlägen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Grenzverfahren unter Haft oder haftähnlicher Unterbringung an den EU-Außengrenzen ohne Ausnahme betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Freiheitsentzug. Zudem werden ihre Möglichkeiten eingeschränkt, sich wirksam gegen Entscheidungen von Behörden zu wehren. Ohne effektiven Rechtsschutz und kindgerechte Verfahrensbegleitung können die Rechte und das Wohl von flüchtenden Kindern in der EU nicht gewahrt werden. Auch mit der Erweiterung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten drohen massive Auswirkungen auf den Schutz von Asylsuchenden in der EU.


20.12.2023
terre des hommes
www.tdh.de

 

EU-Asylreform: Paritätischer zeigt sich entsetzt über Verschärfungen im Asylrecht

Mitteilung: Der Paritätische

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 


20.12.2023
Der Paritätische Gesamtverband
der-paritaetische.de

 

Kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Kläger sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasste Weltanschauungsgemeinschaften und wenden sich gegen den im Jahr 2018 in Kraft getretenen § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) und dessen Umsetzung. Nach dieser Vorschrift ist im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen. Ferner empfiehlt § 36 AGO sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, nach dieser Geschäftsordnung zu verfahren. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs begründen der sog. Kreuzerlass und die auf seiner Grundlage veranlasste Aufhängung von Kreuzen zwar einen Verstoß gegen die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität. Ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger aus Art. 4 und Art. 3 GG liege aber nicht vor. Das Begehren auf Abgabe einer Empfehlung an die sonstigen Personen des öffentlichen Rechts, die in Befolgung von Art. 36 AGO angebrachten Kreuze zu entfernen, sei unzulässig. Weiterlesen

Die Sportverletzung eines Schülers im Verein ist kein Schulunfall

Ein Internatsschüler, der sich bei einem Sportunfall im Eishockeyverein verletzt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der Schülerunfallversicherung, wenn das Internat mit dem Verein kooperiert, aber das Training nicht zum Schulbetrieb gehört.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss
vom 23. Februar 2023 – L 10 U 2662/21


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Januar 2024 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

EU: Einigung auf Asylrechtsreform ist menschenrechtlicher Dammbruch

Mitteilung: Amnesty International

Am 20.12.2023 haben EU-Rat und Europaparlament zu allen Verordnungsentwürfen der Asylrechtsreform eine politische Einigung erzielt. Die geplante Reform ist menschenrechtswidrig und wird zu mehr Leid, mehr Pushbacks und mehr Gewalt an den EU-Außengrenzen führen. Sie wird bestehende Herausforderungen nicht lösen, sondern verschärfen.

Die Asylrechtsreform der EU beinhaltet unter anderem die Absenkung von menschenrechtlichen Standards im Falle einer „Instrumentalisierung“. Die Ausnahmemöglichkeiten betreffen alle Schutzsuchenden: Ohne Ausnahmen für Kinder, Familien oder andere vulnerable Gruppen. Eine „Instrumentalisierung“ soll auch durch nicht-staatliche Akteure möglich sein, was einer Kriminalisierung humanitärer Hilfe den Weg bereiten könnte. Weiterlesen

Warum angehende Lehrer:innen sich von der Schule abwenden

Bericht: Leibniz-Institut für Bildungsverläufe

Das Lehramtsstudium ist abgeschlossen, nun beginnt das Referendariat. Dieser Automatismus gilt nicht für jede angehende Lehrkraft. Eine von fünf wendet sich nach erfolgreichem Studium zunächst vom Lehramtsberuf ab. Das verschärft den aktuell stark diskutierten Mangel an Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich. Aus welchen Gründen potenzielle Lehrkräfte den Wechsel in den Schuldienst vermeiden, zeigt eine aktuelle Auswertung von Daten des Lehramtsstudierenden-Panels, das einen Teilbereich des Nationalen Bildungspanels (NEPS) bildet. … weiter

Download des Berichts „Wer beginnt nach dem Lehramtsstudium das Referendariat?“ (pdf-Datei)


Quelle:
www.idw-online.de
www.lifpi.de

 

Lehrkräftebildung muss dringend reformiert werden

Gesamtkonzept der GEW mit einem Berufseinstiegsjahr bei voller Bezahlung als Ersatz für Referendariat liegt vor

Gerade hat der Landessstudierendenrat in Bayern rund 3.000 Lehramtsstudent*innen zu ihrem Studium und zum Referendariat befragt. Die überdeutlichen Aussagen zur derzeitigen, überkommenen Lehrkräftebildung sind für Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, „eine ganz klare Aufforderung an die Staatsregierung zu einer zeitnahen und grundlegenden Reform“. So überlegen 40 Prozent der Lehramtsstudierenden, ihr Studium in Bayern abzubrechen und in einem anderen Bundesland fortzusetzen. Die bayerischen Lehramtsstudierenden fordern umfassende Reformen bei der Ausbildung von Lehrkräften. Weiterlesen

1 48 49 50 51 52 408