Kindergrundsicherung: Niveau müsste je nach Alter 6 bis 30 Prozent höher sein, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen

Neue Berechnungen für realistisches Existenzminimum

Bericht: Hans-Böckler-Stiftung

Die Höhe der geplanten Kindergrundsicherung reicht nicht aus, um Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe zu sichern, die wichtige Elemente des Existenzminimums sind. Für ein angemessenes Niveau, das Kinderarmut nachhaltig verhindert, müssten die Beträge anders berechnet werden. Je nach Altersstufe der Kinder und Jugendlichen würden sie dann für 2025, wenn die Grundsicherung starten soll, zwischen 30 und 191 Euro höher ausfallen als aktuell von der Bundesregierung vorgesehen. Das entspricht rund sechs bis 30 Prozent mehr je nach Alter, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker.*

Die Kindergrundsicherung soll Kinder und Jugendliche vor Armut schützen – und insgesamt zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Ob das gelingt, hängt auch davon ab, wie die Leistungen berechnet werden. Zwar kann die angestrebte Vereinfachung der Antragsverfahren ebenfalls einen Beitrag leisten, wie kürzlich Böckler-geförderte Simulationsrechnungen gezeigt haben: Wenn dadurch alle aktuell 2,3 Millionen Kinder mit Unterstützungsanspruch auch wirklich Leistungen erhalten würden – statt wie bisher nur rund eine Million –, wirkt sich das vor allem längerfristig positiv aus.** Unabhängig davon sind aber die derzeitigen gesetzlichen Verfahren zur Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums „in mehrfacher Hinsicht unzulänglich“, betont Forscherin Becker in der neuen Untersuchung. Das unterstreicht auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: „Das aktuelle Konzept der Bundesregierung stellt eine – in der Intention sinnvolle – Verwaltungsreform dar, aber das allein reicht nicht. Niedrigere bürokratische Hürden bei der Antragstellung sind wichtig, sie ändern jedoch nichts daran, dass die geplanten Leistungen absehbar zu niedrig sind.“ Weiterlesen

Mein liebster Feind – Geschwisterrivalität

Kinder- und Jugendärzt*innen geben Tipps für ein friedlicheres Miteinander im Kinderzimmer

Bericht: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Eltern kennen es zur Genüge: Geschwisterstreit – oft mehrmals täglich und zum Teil aus nichtigem Anlass. Der Prenzlauer Kinder- und Jugendarzt und Pressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) für den Landesverband Brandenburg Detlef Reichel rät Eltern zur Gelassenheit, auch wenn der tägliche Streit oft zermürbend für die ganze Familie ist. … weiter


Quelle: www.bvkj.de
Bild von Sarah Richter auf Pixabay

 

DGB fordert Soforthilfen für Krankenhäuser

Am morgigen Mittwoch (17.4.2024) treffen sich die Minister*innen der Bundesländer mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Beratung über die Krankenhausreform. Mit Blick auf diese Anhörung sagte Anja Piel, Mitglied des DGB Bundesvorstands, am Dienstag in Berlin:

„Bund und Länder müssen schnell zu gemeinsamen Lösungen für eine gute Versorgung der Patient*innen und Versicherten kommen. Auf die Einigung der Ampel auf eine Krankenhausreform darf nicht gewartet werden. Schon jetzt stecken viele Kliniken in einer dramatischen Situation: 78 Prozent aller Krankenhäuser rechnen mit einem negativen Jahresergebnis für das Jahr 2023, 71 Prozent aller Kliniken erwarten auch für das laufende Jahr keine Verbesserung. Wenn jetzt nichts passiert, ist eine kalte Struktur­bereinigung mit vielen Pleiten und Kliniksterben die Folge. Die gute erreichbare Versorgung der Menschen steht auf dem Spiel, und das insbesondere in strukturschwachen Regionen. Keinesfalls dürfen Versorgungslücken entstehen. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss gewährleistet bleiben. Weiterlesen

Sexuellen Übergriffen unter Jugendlichen vorbeugen

Bericht: Ruhr-Universität Bochum

Schätzungen zufolge erlebt jede dritte jugendliche Person sexuell übergriffiges Verhalten durch Gleichaltrige. Um dem entgegenzuwirken, entwickeln Forschende ein neues Präventionsprogramm.

Ein internationales Forschungsteam entwickelt ein Programm zur Prävention von sexuell übergriffigem Verhalten unter Jugendlichen. Der Verbund erhält dafür 400.000 Euro Fördermittel aus dem Programm „Erasmus+ Jugend“. Prof. Dr. Georgios Paslakis von der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Ruhr-Universität Bochum am Campus Ostwestfalen-Lippe leitet das Vorhaben „Prevention Works“. Es startet am 1. Mai 2024 und läuft für drei Jahre. Neben der Ruhr-Universität Bochum sind Nichtregierungsorganisationen aus anderen europäischen Ländern beteiligt. … weiter


Quelle: news.rub.de

 

UN-Leitlinien zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt veröffentlicht

Kinderrechtsorganisationen fordern Aufbruch beim Klima- und Umweltschutz

Erstmals liegen die UN-Leitlinien zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt in deutscher Sprache vor. Zur Veröffentlichung fordern die Kinderrechtsorganisation terre des hommes und das Kinderrechtenetzwerk National Coalition Deutschland von der Bundesregierung entschiedeneres Handeln ein, um die Lebensgrundlagen von Kindern und zukünftigen Generationen weltweit zu schützen.

Grundlage der Leitlinien ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat. Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte im September 2023 erstmals den sogenannten »General Comment No. 26« vorgelegt, damit ein eigenständiges Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt aus der Konvention abgeleitet und klargestellt: Staaten müssen umgehend und entschieden handeln, um die Erderwärmung zu begrenzen, die Umweltverschmutzung einzudämmen und das Artensterben zu stoppen. Auch aus bestehenden Kinderrechten wie dem Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung folgen weitreichende Verpflichtungen. Weiterlesen

„Wenn Jugendliche straffällig werden…“

So heißt die völlig neu überarbeitete Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e.V.

In verständlicher Sprache werden das Jugendstrafrecht, das Strafverfahren (vor, nach und während der Verhandlung) und die Sanktionen bei Jugendlichen beschrieben. Warum gibt es ein eigenes Jugendstrafrecht? Im Kapitel „Sanktionen“ wird u.a. der Unterschied von „Erziehungsmaßregeln“ und  „Zuchtmitteln“ vorgestellt?

Aufgrund vieler Beispiele liest sich die Broschüre sehr anschaulich! In einem Kapitel wird das Thema „Jugendliche als Betroffene von Straftaten“ beschrieben. Zum Schluss werden diverse Hilfsangebote vorgestellt.

Bestellung und Kosten:
Die Broschüre hat 80 Seiten (A5-Format) kostet 5,00 € inkl. Versand.
Bestellung per Mail: info(aet)bag-s{Punkt}de

 

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