„BAföG nicht kaputtsparen, sondern reformieren!“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Anhörung im Bundestagsbildungsausschuss

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag zu einer umfassenden Überarbeitung des Regierungsentwurfs für die 29. BAföG-Novelle aufgefordert. „Es kann nicht sein, dass Studierende mit einer Nullrunde abgespeist werden, während Lebenshaltungskosten steigen und Mieten explodieren. Völlig inakzeptabel ist, dass die Bundesregierung die Darlehenslast der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger weiter erhöhen will, was nachweislich Studienberechtigte aus nichtakademischen Familien vom Studium abschreckt. Der Bundestag muss jetzt den Weg dafür frei machen, dass das BAföG nicht weiter kaputtgespart, sondern umfassend reformiert wird“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf die Anhörung zur BAföG-Novelle heute im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

„Das BAföG ist völlig auf den Hund gekommen“, betonte Keller. „Nur noch 11,7 Prozent aller Studierenden erhalten BAföG – im Durchschnitt nicht einmal 600 Euro, inklusive Wohnpauschale und Krankenversicherungszuschlag. Mit 452 Euro liegt der BAföG-Grundbedarf weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat, den die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert. Das BAföG für Studierende ist die einzige Sozialleistung, die zur Hälfte als Darlehen gewährt wird, das später zurückgezahlt werden muss. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern verschärft auch den Fachkräftemangel, weil die Studienanfängerzahlen zurückgehen und die Zahl der Studienabbrüche steigt. Diese Entwicklung darf das Parlament nicht achselzuckend hinnehmen, sondern muss auf Verbesserungen pochen“, mahnte der GEW-Vize.

„Die Vorschläge der GEW liegen längst auf dem Tisch. Wir machen uns für eine kräftige Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von derzeit 935 auf mindestens 1.200 Euro stark. Damit der Kreis der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger ausgeweitet wird, müssen die Freibeträge für Elterneinkommen um mindestens 30 Prozent steigen. Wie andere Sozialleistungen muss das BAföG ein 100 Prozent-Zuschuss werden, der nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Darüber hinaus geht es um eine Studienstarthilfe für alle, die Erhöhung der Förderungshöchstdauer um zwei Semester und eine konsequente Digitalisierung des BAföG – von der Antragstellung bis zur Bewilligung“, fasste Keller die Vorschläge der Bildungsgewerkschaft zusammen.


5.6.2024
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

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