DGB-Jugend Bayern lehnt bayerisches „Bundeswehr-Gesetz“ ab

Gmeiner: „Hochschulen müssen Orte der grundgesetzlich verankerten Wissenschaftsfreiheit bleiben“

Der Bezirksjugendausschuss des DGB Bayern hat sich im Rahmen seiner letzten Sitzung intensiv mit dem kürzlich im Freistaat eingeführten „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ auseinandergesetzt, das innerhalb der Gewerkschaftsjugend scharfe Kritik hervorgerufen hatte.  

Das Gesetz sieht eine Kooperationspflicht für Schulen, Hochschulen und Universitäten mit der Bundeswehr vor. Damit wird nicht nur die sogenannte „Zivilklausel“ (die Selbstverpflichtung, Forschung ausschließlich für zivile Zwecke zu betreiben) ausgehebelt, sondern Bildungsinstitutionen werden aktiv zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet.

Hierzu sagt Katharina Heymann, Vorsitzende der DGB-Jugend Bayern: „Wir als DGB-Jugend Bayern lehnen dieses Gesetz entschieden ab. Bildungsstätten sollen Orte des Lernens bleiben und nicht für militärische Zwecke, wie die Rekrutierung teils Minderjähriger, missbraucht werden.“

In vielen Fällen ist es üblich, Jugendoffiziere als Expert*innen aus der Praxis in Vorlesungen zu sicherheitspolitischen oder verwandten Themen einzuladen. Dabei machen sie auch Werbung für die Bundeswehr, selbst wenn dies nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.

Anna Gmeiner, Bezirksjugendsekretärin der DGB-Jugend Bayern, betont: „Hochschulen müssen gemäß Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes Orte der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit bleiben und dürfen nicht militärischen Logiken und Einflüssen unterworfen werden.“

Die DGB-Jugend Bayern unterstützt Initiativen gegen das Gesetz und befürwortet ausdrücklich auch die Popularklage der GEW Bayern.


30.9.2024
DGB Jugend Bayern
bayern.dgb.de