CSU/FW-Staatsregierung bereitet Ausweitung ihrer Genderverbote vor. Zulassungsverordnung für Lehrmittel an Schulen soll weitere Verbote festschreiben.

GEW Bayern fordert: Schluss mit diesen Sprachverboten!

„Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.“ Das garantiert uns die Bayerische Verfassung. Sie legt auch fest: „Vorzensur ist verboten.“ Genau das aber scheint die Staatsregierung vorzuhaben: Das Kultusministerium will in der Folge des Genderverbots von CSU und FW nun auch den Schulbuchverlagen verbieten, Gendersterne u. ä. in Schulbüchern und allen anderen Lehrmaterialien zu verwenden. Dass es hier nicht nur um die bloß formale Beachtung von Rechtschreibregeln geht, sondern um das Äußern von inhaltlichen Standpunkten, sprich Meinung, ist offensichtlich, so die GEW Bayern, die Bildungsgewerkschaft im DGB.

Das Ministerium will die sogenannte Zulassungsverordnung ändern und hier „sprachliche Vorgaben“ (so der Originalton in den Unterlagen zur Verbändeanhörung) machen: „Lernmittel …werden…nur zugelassen, wenn sie… keine mehrgeschlechtlichen Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, … enthalten sowie übertriebene Paarformbildung vermeiden.“ Ziel sei, so die Begründung, „eine einheitliche…Schreibweise an Schulen.“

Dazu sagte Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, heute in Nürnberg: „Dies wäre ein eindeutiger gesellschaftlicher, emanzipatorischer und menschenrechtlicher Rückschritt. Das hier fortgeführte und ausgeweitete Genderverbot soll offenbar allein den regierenden Verbotsparteien CSU und FW dienen, als durchsichtiges rechtspopulistisch ausgerichtetes wahltaktisches Manöver.“

Die GEW Bayern und der DGB Bayern lehnten in der Anhörung des Ministeriums diese Änderung der Zulassungsverordnung ab und forderten, eine Ausweitung des Genderverbots zu unterlassen.

Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung stellt in der Broschüre „Rechtliche Einschätzung staatlicher Genderverbote“ fest: „In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen können Schulen offen für unterschiedliche Meinungen sein, so das Verwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung 2023. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern sei legitim, da genderneutrale Sprache selbst Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei. Das Gericht führt aus, dass „auch durch die Nichtverwendung von genderneutraler Sprache eine politische Zuschreibung in Betracht kommen“ kann. Vom Lehrpersonal könne daher auch unter dem Aspekt des „Neutralitätsgebotes“ kein Verzicht auf geschlechtergerechte Schreibweisen verlangt werden.“

Dazu Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern: „Es sollte den Autor*innen und den Verlagen überlassen bleiben, wie sie geschlechtergerechte Sprache in ihren Lehrmitteln verwirklichen. Überflüssige Verbote sind nicht zielführend. Der leicht nachvollziehbaren gerichtlichen Begründung steht die vorgelegte Änderung der Staatsregierung vollkommen entgegen. Diese droht sinnvolle und geradezu gebotene Aufbereitung von Lehrmitteln zu verhindern.“

Besonders verärgert zeigt sich Borgendale darüber, dass Klaus Holetschek, Fraktionsvorsitzender der CSU, in einem Antwortschreiben auf den „Offenen Brief“ der GEW und anderer Organisationen vom Februar 2024 gegen das „Genderverbot“ noch formuliert: „Unsere Haltung ist und bleibt, dass grundsätzlich jedes Geschlecht in gleicher Weise angesprochen werden soll. Dies kann insbesondere durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen erfolgen“. Nun sollen Lehrmittel mit „übertriebener Paarformbildung“ aber auch nicht zugelassen werden können. „Ich frage mich schon, wie weit es die Staatsregierung noch treiben will. Das Argument der besseren Lesbarkeit ist damit nun endgültig entzaubert und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wie genau definiert sich „übertrieben“ denn?“ fragt Borgendale.

Zudem nimmt die GEW an: Mit dem Genderverbot für Lehrmittel wird ein eindeutiges Signal an die bayerischen Lehrkräfte gesendet: Benutze nichts, was nicht dem bayerischen Genderverbot entspricht! Daher ist zu befürchten, dass dadurch gutes und sinnvolles Unterrichtsmaterial, beispielsweise von „Schule ohne Rassismus“, von der Bundeszentrale für politische Bildung oder von anderen Organisationen, die in ihrem Material gendersensible Schreibweisen benutzen, nicht mehr zum Einsatz kommt.


8.7.2024
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

 

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