„Genderverbot“ in Bayern – Bildungsgewerkschaft GEW empfiehlt den Beamt*innen zu remonstrieren und stellt Vorlage bereit

Mitteilung: GEW Bayern

Nachdem der Freistaat Bayern seine Beamt*innen angewiesen hat, Schreibweisen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt zu unterlassen, die die Diversität der Gesellschaft besser abbilden, empfiehlt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern den staatlichen Beamt*innen zu remonstrieren.

Die GEW Bayern positioniert sich klar gegen eine Politik der Verbote, Einschüchterung und Diskriminierung. Dazu die Landesvorsitzende Martina Borgendale: „Wir leben in einer diversen Welt, in der es Beschäftigten des Staates erlaubt sein muss, in ihrer Sprache und ihrem Schriftwesen diese Diversität abzubilden. Beamt*innen, die unsere Ansicht teilen, können ein deutliches Zeichen setzen, indem sie remonstrieren. Dieser Schritt ist nötig, weil die bayerische Regierung seit März dieses Jahres von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst verlangt, dass sie zu einer Schreibweise zurückkehren, die die Binarität der Gesellschaft suggeriert, die es nicht gibt. Damit steht die Erfüllung des Bildungsauftrages auf dem Spiel.“

Aus diesem Grund hat die Bildungsgewerkschaft neben der Beantwortung von häufig auftretenden Fragen zum „Genderverbot“ im Rahmen von zur Verfügung gestellten FAQs (Link siehe unten) nun auch eine Vorlage zur Remonstration erstellt und ihren betroffenen Mitgliedern zugeschickt. Dort heißt es unter anderem: „Gegen die per KMS verfügte Weisung vom 19. März 2024 keine verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren, insbesondere mit Genderstern, mit Binnen-I, mit Unterstrich und mit Doppelpunkt zu verwenden, remonstriere ich ausdrücklich.“

Das Remonstrationsrecht bzw. die Remonstrationspflicht ergibt sich aus § 36 BeamtStG (Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern). Dort heißt es unter anderem: „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen.“

Ein Kurzgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Link siehe unten) kommt zu dem Schluss, dass das bayerische „Genderverbot“ in vielerlei Hinsicht rechtlich problematisch ist: So sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn Lehrkräfte oder Schüler*innen in der Einzelansprache mit dem falschen Geschlecht angesprochen werden. Zudem könnten Verbote einer geschlechtergerechten Schreibweise die betroffenen Lehrkräfte und Schüler*innen auch in ihrer Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG)) sowie in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 GG) verletzen. Geschlechtliche Vielfalt abzubilden und Selbstbezeichnungen der Schüler*innen zu respektieren, seien zudem wichtige Bestandteile der Demokratie- und Menschenrechtsbildung an Schulen. Auch die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte dürfte durch das Verbot unzulässig eingeschränkt werden.

Obwohl das „Genderverbot“ für Schüler*innen selbst nicht gilt, sieht die Vorsitzende der bayerischen Bildungsgewerkschaft dennoch auch für sie unzumutbare Nachteile: „Bei den Schülerinnen und Schülern wird das Gendern mit Sonderzeichen zwar nur angestrichen und nicht als Fehler gewertet, trotzdem sendet diese Vorgabe des Kultusministeriums die klare politische Message, dass das Gendern nicht gewollt ist und der Schutzraum Schule nicht für alle gilt. Für die Bildungsgewerkschaft der GEW ein unerträgliches Zeichen, das schnellstmöglich zurückgenommen werden sollte.“


3.6.2024
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

 

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